Glienicker SPD will die Anliegerbeiträge für 2019 für den Straßen- und Gehwegebau aussetzen
Dirk Steichele, Gemeindevertreter

von Dirk Steichele

Aktuell scheinen die gesetzlich festgelegten Anliegerbeiträge für den Straßen- und Gehwegebau in Brandenburg auf der Kippe zu stehen, denn eine Petition hat mit rund 108.000 Unterschriften für ein Umdenken gesorgt. Dies scheint auf der einen Seite eine tolle Sache zu sein, jedoch fehlen den Kommunen die Einnahmen dann an anderer Stelle. Ärmere Gemeinden könnten dann eventuell nur noch erheblich weniger oder auch gar nichts mehr in die Infrastruktur investieren. Die Gefahr, dass das Land sich dann andere Einnahmequellen erschließen könnte, wäre damit auch gegeben.

Auf der anderen Seite bringt eine Beitragsfreiheit auch viele Vorteile mit sich. Zum einen entfallen dann die vielen Härtefälle, bei welchen sich die Anwohner die oft horrenden Kosten nicht leisten können. Auch die Klagen bei den Gerichten würden deutlich reduziert. Für die allgemeine Infrastruktur in den Gemeinden könnte sich der Wegfall der Beiträge sogar positiv auswirken, denn viele Anwohner werden dann den Ausbau von Straßen und Gehwegen einfordern, wie damals als der provisorische Fahrbahnausbau die Anwohner nichts gekostet hat. Unter dem damaligen SPD- Bürgermeister sind dadurch alle „Sandpisten“ verschwunden!

Wie auch immer die Entscheidung in den kommenden Monaten im Brandenburger Landtag aussehen wird, möchte Ihre Glienicker SPD die Beitragszahlungen für den Ausbau von Straßen und Gehwegen für dieses Jahr in jedem Fall aussetzen, da eine mögliche Gesetzesänderung auch rückwirkend zum 1.1.2019 erfolgen könnte.

SPD fordert bezahlbare Wohnungen für Glienicke

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. September stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, mit dem der Bürgermeister beauftragt werden sollte, ein Konzept für kommunalen Wohnungsbau für Glienicke/Nordbahn zu erstellen. Nach dem Vorbild des sich derzeit im Bau befindlichen kommunalen Gebäudes mit gemeindeeigenen Wohnungen im Mühlenbecker Land, soll geprüft werden, ob auch auf kommunalen Glienicker Grundstücken Stadtvillen mit sechs bis acht Wohnungen entstehen könnten.

Aus Sicht der SPD-Fraktion kann die Schaffung solcher bezahlbarerer Wohnungen im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus, zum Beispiel gemeinsam mit dem Landkreis, ermöglicht werden. Denn die Vermietung könnte hier kostendeckend erfolgen und nicht mit dem Anspruch, Gewinn zu erwirtschaften.

Dabei geht es nach unserer Vorstellung nicht darum, große Wohnblöcke wie im Sonnengarten oder der Gartenstraße 11 zu errichten. Vielmehr stellen wir uns kleine Mehrfamilienhäuser/Stadtvillen vor, die sich in die aufgelockerte Glienicker Siedlungsstruktur mit hohem Grünanteil einpassen.

Sondersitzung zum Thema „Kitagebühren“

von Uwe Klein

Eigentlich wollten die Glienicker Gemeindevertreter schon in der Weihnachtspause sein, doch am kommenden Donnerstag, 21.12.2017, kommen diese in der Mensa der Glienicker Grundschule noch einmal zu einer Sondersitzung zusammen.

Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 11. Dezember stand das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg (OVG) zur Rechtswirksamkeit der Kita-Gebührensatzungen in Brandenburg auf der Agenda. In dieser Sitzung erklärte die Gemeindeverwaltung auf die Frage, ob die Glienicker Kitagebührensatzung rechtsgültig sei: „Die Glienicker Kitagebührensatzung ist rechtsgültig und die Kalkulation erfolgte in dem durch das KitaG und die KitaBKNV festgesetzten Rahmen. Das OVG-Urteil 6 A 15.15. vom 06.10.2017 hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Glienicker Kitagebührensatzung.“

Trotzdem wurde von Seiten der Verwaltung ein Jurist beauftragt, die Glienicker Kitasatzung zu überprüfen.

Sollte sich die Glienicker Kitagebührensatzung doch auf das Kommunale Abgabengesetz (KAG) beziehen und somit ungültig sein, entstünde auf der Grundlage des OVG-Urteils für die Eltern ein Gebührenrückforderungsanspruch. Allerdings droht zum Jahresende 2017 eine Verjährung für das Jahr 2013/2014. Diese Verjährung könnten betroffene Eltern nur mit dem Einreichen einer Klage verhindern. Problem hierbei: eine Rechtsprüfung der Glienicker Kitagebührensatzung kann bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden.

Haushalt beschlossen, aber…

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2017 wurde unter anderem der Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen. Erfreulich, denn in Oberhavel ist es in anderen Städten und Gemeinden durchaus nicht selbstverständlich, dass der Haushalt für das kommende Jahr so rechtzeitig beschlossen wird, dass die Gemeinde sofort mit Beginn des Jahres finanziell handlungsfähig ist. Einiger Wunsch, der noch offen bleibt, ist, dass die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister dies auch nutzen, um die Ausschreibungen der geplanten Investitionen sofort Anfang Januar vorzunehmen. Durch so eine frühzeitige Ausschreibung lassen sich regelhaft wesentlich bessere Ergebnisse erzielen, was viel Geld spart, welches dann für andere Vorhaben zur Verfügung steht. Nicht zu vergessen, bei bestimmten Maßnahmen wie Gehweg- und Straßenbau müssen die Anlieger einen Teil der Kosten zahlen. Frühzeitige Ausschreibungen sparen also auch das Geld der betroffenen Bürger.

Auch die SPD-Fraktion hat in der Gemeindevertretung dem Haushalt zugestimmt, obwohl er Punkte enthält, die aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig sind. Doch dies ist für uns kein Grund gewesen, den gesamten (!) Haushalt abzulehnen.

Beschluss zum geschlossenen Weg in die Bieselheide gefasst
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffnung des Weges in die Bieselheide durchzusetzen.

von Kathrin Kröger, Angela Neumann-Duscha, Jens Bohl, Uwe Klein, Frank Schwerike, Dirk Steichele, SPD-Fraktion

Viel Kritik musste sich die SPD-Fraktion dafür anhören, dass sie sich vor der Sommerpause einer Abstimmung verweigerte, indem sie im Zuschauerraum Platz nahm. Thema war der geschlossene Weg von der Ecke Spandauer Straße / Magedeburger Straße in die Bieselheide. Die Verwaltung hatte einen „Kompromiss“ vorgelegt, den die SPD-Fraktion als nicht rechtssicher bewertete und ihrem Protest Ausdruck verlieh.

Dieser „Kompromiss“ stand nach der Sommerpause, am 26. September erneut auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung. Und auch diesmal nahm die Diskussion eine erstaunliche Entwicklung.

Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sollte die Gemeinde einige Flurstücke vom Eigentümer kaufen, um einen öffentlichen Weg von der Spandauer Straße in die Bieselheide und zum Rosenplüterweg in Berlin zu schaffen. Im Gegenzug würde der Eigentümer eine „teilweise Bebaubarkeit“ für sein hinteres Grundstück bekommen. Bei der Abstimmung zeigte sich, dass nicht einmal die Fraktion CDU/Freie Demokraten den Verwaltungsantrag unterstützte. Lediglich der Bürgermeister und vier der sieben Fraktionsmitglieder von CDU/Freie Demokraten stimmten für den Antrag, alle anderen Gemeindevertreter stimmten dem Antrag nicht zu.

Bürgermeister räumt Fehler ein

Zuvor hatte der Bürgermeister erstmals eingeräumt, dass im Jahr 2010 das Vorkaufsrecht für diesen Weg von der Gemeinde nicht wahrgenommen wurde und er dies zu verantworten habe. Wiederholt hatte der neue Eigentümer in den Jahren darauf versucht, einvernehmlich eine Lösung mit der Verwaltung zu finden, allerdings ohne Erfolg. In letzter Konsequenz sperrte er sein Grundstück mit Bauzäunen ab und schloss damit den Weg.

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