Wahlen
23.11.2025 in Wahlen
In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob die Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn gültig ist. Rechtlich gilt: Gültig ist die Wahl dann, wenn die Gemeindevertretung die Wahl offiziell für gültig erklärt.
Ein solcher Beschluss liegt bislang nicht vor. Die Gemeindevertretung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beraten.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der derzeitige Sachstand wie folgt:
________________________________________
1. Ablauf der Wahl
Am 21. September 2025 fand die Hauptwahl der Bürgermeisterwahl statt. Sechs Kandidaten traten an. Da keiner von ihnen die im Brandenburger Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene absolute Mehrheit erreichte, kam es am 12. Oktober 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
________________________________________
2. Einsprüche gegen die Hauptwahl
Gegen die Wahl vom 21.09.2025 wurden Einsprüche erhoben. Wie am 30. September 2025 unter "Einwohneranfragen" öffentlich wurde, betrafen diese ausschließlich die angebliche Behinderung von "Wahlbeobachtern".
Rechtlich waren diese Einsprüche zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig, da Wahleinsprüche erst nach Abschluss der Stichwahl möglich sind.
________________________________________
3. Briefwahlpanne zur Stichwahl
Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl kam es in der Gemeindeverwaltung zu einer Panne: 199 Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt.
Nachdem der Fehler bemerkt wurde, erklärte die Verwaltung die zuerst versendeten Unterlagen für ungültig und verschickte neue, versehen mit einer entsprechenden Information.
Dadurch war zwar sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen konnte, jedoch wurde mindestens ein Bürger (hierzu liegt ein Wahleinspruch vor) dadurch an der Stimmabgabe gehindert, da ihm die neuen Unterlagen erst am 15.10.2025, also nach der Stichwahl, zugingen.
________________________________________
4. Hohe Zahl ungültiger Stimmen
In der Stichwahl wurden 103 Stimmen als ungültig gewertet – ein durchaus hoher Wert.
Diese Stimmzettel wurden am 14. Oktober 2025 von den Mitgliedern des Wahlausschusses einzeln geprüft. Diese Stimmzettel beinhalteten Durchstreichungen, zusätzliche Kommentaren oder andere unzulässige Markierungen - und wurden gesetzeskonform für ungültig erklärt.
Auf dieser Grundlage bestätigte der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis.
________________________________________
5. Zuständigkeit der Gemeindevertretung
Für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl – und damit auch für die Prüfung der Wahleinsprüche – ist ausschließlich die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn zuständig.
Bereits in der Sitzung des Wahlausschusses wurde berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt sieben Wahleinsprüche vorlagen. Die Frist für weitere Einsprüche lief bis zum 4. November 2025.
Leider sind die am Ende eingegangenen acht Wahleinsprüche bis heute nicht öffentlich zugänglich. Auch die von der Verwaltung beauftragte anwaltliche Stellungnahme zu den Wahleinsprüchen ist bis heute nicht öffentlich einsehbar.
Laut Kommunalwahlgesetz muss die Gemeindevertretung die Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung prüfen. Dies ist aus unserer Sicht aber nur sinnvoll möglich, wenn die Einsprüche sowie die rechtliche Bewertung auch öffentlich vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters, die Unterlagen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises, unsere Aufsichtsbehörde, weiterleiten zu dürfen, wurde dies von der Gemeindeverwaltung verweigert.
________________________________________
6. Wichtig zu wissen
Wahleinsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der auf der Grundlage des amtlichen Endergebnisses festgestellte Wahlsieger wird im Februar 2026 das Amt des Bürgermeisters von Glienicke/Nordbahn antreten. Sollte die Gemeindevertretung die Wahl für gültig oder ungültig erklären, so bleibt in beiden Fällen die Möglichkeit, gegen den Beschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Gegebenenfalls muss dann ein Gericht abschließend entscheiden.
________________________________________
Was für die SPD-Fraktion wichtig ist:
Die SPD hat keinen Wahleinspruch eingelegt.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Es ist aus unserer Sicht völlig legitim, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl zu hinterfragen und berechtigte, kritische Fragen zu stellen – insbesondere, wenn bekannt ist, dass es bei der Briefwahl zu Fehlern gekommen ist.
Für uns stehen zwei Prinzipien im Mittelpunkt:
1. Transparenz
Die Prüfung der Wahleinsprüche muss öffentlich und nachvollziehbar erfolgen.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
2. Rechtsstaatlichkeit
Bei der Prüfung der Wahleinsprüche und der Briefwahlpanne geht es nicht darum, das Wahlergebnis zu verändern.
Es geht darum, verlässlich festzustellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde!
Sollten Fehler geschehen sein, die möglicherweise wahlentscheidend waren, muss damit transparent und verantwortungsvoll umgegangen werden.
________________________________________
Demokratie braucht Offenheit, nicht Abschottung!
Eine mangelhafte Transparenz in dieser Angelegenheit spielt genau denjenigen in die Hände, die unser demokratisches System in Frage stellen oder gar aushöhlen wollen.
Gerade deshalb fordert die SPD-Fraktion:
Offene, vollständige und rechtssichere Prüfung aller Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung – so wie es das Gesetz vorsieht.
05.10.2025 in Wahlen
bitte unterlassen Sie es, zu behaupten, dass unser Bürgermeisterkandidat Herr Klein von „der AfD“ unterstützt wird. Das entspricht nicht der Wahrheit und das wissen Sie auch. Sie sind nicht nur CDU-, sondern auch GVT-Vorsitzender. Dieses Amt sollte Ihnen ein Mindestmaß an Anstand und Sachlichkeit abringen. Es ist traurig zu sehen und spricht Bände, dass Sie offensichtlich der Meinung sind, den Wahlkampf für Ihren Kandidaten nicht mit ehrlichen Mitteln gewinnen zu können.
Dass Sie es nicht gut finden, wenn sich der in der Hauptwahl unterlegene AfD-Bürgermeisterkandidat zur Stichwahl nun für Herrn Klein ausspricht und dies fachlich begründet, ist aus Ihrer Perspektive nachvollziehbar. Daraus eine allgemeine „AfD-Unterstützung“ zu machen, ist allerdings nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch unredlich.
Wir vertrauen darauf, dass die Glienickerinnen und Glienicker mündig und informiert genug sind, sich selbst ein Bild zu machen.
Gez.
Kathrin Kröger, Fraktionsvorsitzende
Susanne Kübler, Co-Ortsvereinsvorsitzende
Matthias Biberger, Co-Ortsvereinsvorsitzender
26.09.2025 in Wahlen
Für einen „Generationswechsel“ werben die Glienicker CDU und FDP in den letzten Zügen des Bürgermeisterwahlkampfes für ihren Kandidaten Arno Steguweit (47). Ist das jetzt eine ganz besondere „Qualifikation“?
Das entbehrt einer gewissen Ironie nicht, stellt doch gerade für die CDU ein hohes Alter beim Amtsantritt offenkundig kein Problem dar - wie die Bundeskanzler von Konrad Adenauer (73) bis Friedrich Merz (69) beweisen.
Und auch auf der lokalen Ebene sieht es nicht besser aus: Die FDP-Fraktionsvorsitzende: 77 Jahre. Der FDP-Ortsverbandsvorsitzende: 69 Jahre. Der GVT- und CDU-Ortsverbandsvorsitzende: 70 plus…
Gegenvorschlag: Wie wäre es, wenn die Glienicker CDU mit dem gewünschten Generationswechsel bei sich selbst beginnt? Mit Arno Steguweit gäbe es doch einen guten Kandidaten, der sicherlich beweisen möchte, dass sein kommunalpolitisches Engagement längerfristiger Natur ist. Wir blicken den nächsten Vorstandswahlen bei der Glienicker CDU im November jedenfalls mit Spannung entgegen hinsichtlich einer personellen und inhaltlichen Neuausrichtung!
Hochachtungsvoll
Matthias Biberger (32) und Susanne Kübler (42)
Vorsitzende der SPD Glienicke
22.09.2025 in Wahlen
Ich habe zur Hauptwahl per Briefwahl gewählt, muss ich die Unterlagen erneut beantragen?
Nein. Für die Stichwahl erhalten alle Briefwähler die Briefwahlunterlagen automatisch erneut zugeschickt. Die Unterlagen sollten Sie mittlerweile auch erhalten haben. Wenn nicht, kontaktieren Sie bitte den Wahlleiter der Gemeinde (s.u.).
Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr. Was nun?
Kein Problem! Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen. Bringen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?
Das für Sie zuständige Wahllokal finden Sie:
*auf Ihrer ursprünglichen Wahlbenachrichtigungskarte (falls noch vorhanden)
*in einem Straßenverzeichnis (PDF) auf der Internetseite der Gemeinde
*durch Nachfrage beim Einwohnermeldeamt oder beim Wahlleiter:
Einwohnermeldeamt: Tel.: (033056) 69-223 (-203, -217, -256)
Wahlleiter: Tel.: (033056) 69-268
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 13-18 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag: 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (nur mit Termin)
Freitag: 9-12 Uhr
Ich habe zur Hauptwahl nicht gewählt. Kann ich trotzdem an der Stichwahl teilnehmen?
Ja! Auch wenn Sie an der ersten Wahl nicht teilgenommen haben, dürfen Sie zur Stichwahl am 12. Oktober wählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Ich bin am Wahltag verhindert - kann ich noch Briefwahl beantragen?
Ja. Dazu müssen Sie den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag (Fr., 10.10. um 11:30 Uhr) beantragt haben. Auch hier reicht der Personalausweis aus!
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen geben Sie einfach direkt im Rathaus ab oder werfen sie vor der Schließung der Wahllokale in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung ein.
Weitere Infos hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde oder über nachstehenden QR-Code.

29.08.2025 in Wahlen
Heute hieß es „Pizza und Politik“ an der Glienicker Skateanlage – zusammen mit unserem direkt gewählten Landtagsabgeordneten Dr. Benjamin Grimm und unserem Bürgermeisterkandidaten Uwe Klein.
Es waren tolle Gespräche, viele interessierte Erstwählerinnen und Erstwähler dabei, und besonders beeindruckt haben uns die zahlreichen inhaltlichen Fragen.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die da waren – uns hat es richtig Freude gemacht!





