Ist die Bürgermeisterwahl gültig? – Stellungnahme der SPD-Fraktion Glienicke/Nordbahn

Veröffentlicht am 23.11.2025 in Wahlen

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob die Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn gültig ist. Rechtlich gilt: Gültig ist die Wahl dann, wenn die Gemeindevertretung die Wahl offiziell für gültig erklärt.
Ein solcher Beschluss liegt bislang nicht vor. Die Gemeindevertretung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beraten.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der derzeitige Sachstand wie folgt:
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1. Ablauf der Wahl

Am 21. September 2025 fand die Hauptwahl der Bürgermeisterwahl statt. Sechs Kandidaten traten an. Da keiner von ihnen die im Brandenburger Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene absolute Mehrheit erreichte, kam es am 12. Oktober 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
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2. Einsprüche gegen die Hauptwahl

Gegen die Wahl vom 21.09.2025 wurden Einsprüche erhoben. Wie am 30. September 2025 unter "Einwohneranfragen" öffentlich wurde, betrafen diese ausschließlich die angebliche Behinderung von "Wahlbeobachtern".
Rechtlich waren diese Einsprüche zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig, da Wahleinsprüche erst nach Abschluss der Stichwahl möglich sind.
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3. Briefwahlpanne zur Stichwahl

Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl kam es in der Gemeindeverwaltung zu einer Panne: 199 Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt.
Nachdem der Fehler bemerkt wurde, erklärte die Verwaltung die zuerst versendeten Unterlagen für ungültig und verschickte neue, versehen mit einer entsprechenden Information.
Dadurch war zwar sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen konnte, jedoch wurde mindestens ein Bürger (hierzu liegt ein Wahleinspruch vor) dadurch an der Stimmabgabe gehindert, da ihm die neuen Unterlagen erst am 15.10.2025, also nach der Stichwahl, zugingen. 
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4. Hohe Zahl ungültiger Stimmen

In der Stichwahl wurden 103 Stimmen als ungültig gewertet – ein durchaus hoher Wert.
Diese Stimmzettel wurden am 14. Oktober 2025 von den Mitgliedern des Wahlausschusses einzeln geprüft. Diese Stimmzettel beinhalteten Durchstreichungen, zusätzliche Kommentaren oder andere unzulässige Markierungen - und wurden gesetzeskonform für ungültig erklärt.
Auf dieser Grundlage bestätigte der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis. 
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5. Zuständigkeit der Gemeindevertretung

Für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl – und damit auch für die Prüfung der Wahleinsprüche – ist ausschließlich die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn zuständig.
Bereits in der Sitzung des Wahlausschusses wurde berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt sieben Wahleinsprüche vorlagen. Die Frist für weitere Einsprüche lief bis zum 4. November 2025.
Leider sind die am Ende eingegangenen acht Wahleinsprüche bis heute nicht öffentlich zugänglich. Auch die von der Verwaltung beauftragte anwaltliche Stellungnahme zu den Wahleinsprüchen ist bis heute nicht öffentlich einsehbar.
Laut Kommunalwahlgesetz muss die Gemeindevertretung die Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung prüfen. Dies ist aus unserer Sicht aber nur sinnvoll möglich, wenn die Einsprüche sowie die rechtliche Bewertung auch öffentlich vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters, die Unterlagen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises, unsere Aufsichtsbehörde, weiterleiten zu dürfen, wurde dies von der Gemeindeverwaltung verweigert.

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6. Wichtig zu wissen

Wahleinsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der auf der Grundlage des amtlichen Endergebnisses festgestellte Wahlsieger wird im Februar 2026 das Amt des Bürgermeisters von Glienicke/Nordbahn antreten. Sollte die Gemeindevertretung die Wahl für gültig oder ungültig erklären, so bleibt in beiden Fällen die Möglichkeit, gegen den Beschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Gegebenenfalls muss dann ein Gericht abschließend entscheiden.
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Was für die SPD-Fraktion wichtig ist:

Die SPD hat keinen Wahleinspruch eingelegt.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Es ist aus unserer Sicht völlig legitim, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl zu hinterfragen und berechtigte, kritische Fragen zu stellen – insbesondere, wenn bekannt ist, dass es bei der Briefwahl zu Fehlern gekommen ist.
Für uns stehen zwei Prinzipien im Mittelpunkt:
1. Transparenz
Die Prüfung der Wahleinsprüche muss öffentlich und nachvollziehbar erfolgen.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
2. Rechtsstaatlichkeit
Bei der Prüfung der Wahleinsprüche und der Briefwahlpanne geht es nicht darum, das Wahlergebnis zu verändern.
Es geht darum, verlässlich festzustellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde!
Sollten Fehler geschehen sein, die möglicherweise wahlentscheidend waren, muss damit transparent und verantwortungsvoll umgegangen werden.
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Demokratie braucht Offenheit, nicht Abschottung!
Eine mangelhafte Transparenz in dieser Angelegenheit spielt genau denjenigen in die Hände, die unser demokratisches System in Frage stellen oder gar aushöhlen wollen.
Gerade deshalb fordert die SPD-Fraktion:
Offene, vollständige und rechtssichere Prüfung aller Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung – so wie es das Gesetz vorsieht.

 

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