Sondersitzung zum Thema „Kitagebühren“

von Uwe Klein

Eigentlich wollten die Glienicker Gemeindevertreter schon in der Weihnachtspause sein, doch am kommenden Donnerstag, 21.12.2017, kommen diese in der Mensa der Glienicker Grundschule noch einmal zu einer Sondersitzung zusammen.

Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 11. Dezember stand das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg (OVG) zur Rechtswirksamkeit der Kita-Gebührensatzungen in Brandenburg auf der Agenda. In dieser Sitzung erklärte die Gemeindeverwaltung auf die Frage, ob die Glienicker Kitagebührensatzung rechtsgültig sei: „Die Glienicker Kitagebührensatzung ist rechtsgültig und die Kalkulation erfolgte in dem durch das KitaG und die KitaBKNV festgesetzten Rahmen. Das OVG-Urteil 6 A 15.15. vom 06.10.2017 hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Glienicker Kitagebührensatzung.“

Trotzdem wurde von Seiten der Verwaltung ein Jurist beauftragt, die Glienicker Kitasatzung zu überprüfen.

Sollte sich die Glienicker Kitagebührensatzung doch auf das Kommunale Abgabengesetz (KAG) beziehen und somit ungültig sein, entstünde auf der Grundlage des OVG-Urteils für die Eltern ein Gebührenrückforderungsanspruch. Allerdings droht zum Jahresende 2017 eine Verjährung für das Jahr 2013/2014. Diese Verjährung könnten betroffene Eltern nur mit dem Einreichen einer Klage verhindern. Problem hierbei: eine Rechtsprüfung der Glienicker Kitagebührensatzung kann bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden.

Haushalt beschlossen, aber…

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2017 wurde unter anderem der Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen. Erfreulich, denn in Oberhavel ist es in anderen Städten und Gemeinden durchaus nicht selbstverständlich, dass der Haushalt für das kommende Jahr so rechtzeitig beschlossen wird, dass die Gemeinde sofort mit Beginn des Jahres finanziell handlungsfähig ist. Einiger Wunsch, der noch offen bleibt, ist, dass die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister dies auch nutzen, um die Ausschreibungen der geplanten Investitionen sofort Anfang Januar vorzunehmen. Durch so eine frühzeitige Ausschreibung lassen sich regelhaft wesentlich bessere Ergebnisse erzielen, was viel Geld spart, welches dann für andere Vorhaben zur Verfügung steht. Nicht zu vergessen, bei bestimmten Maßnahmen wie Gehweg- und Straßenbau müssen die Anlieger einen Teil der Kosten zahlen. Frühzeitige Ausschreibungen sparen also auch das Geld der betroffenen Bürger.

Auch die SPD-Fraktion hat in der Gemeindevertretung dem Haushalt zugestimmt, obwohl er Punkte enthält, die aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig sind. Doch dies ist für uns kein Grund gewesen, den gesamten (!) Haushalt abzulehnen.

Beschluss zum geschlossenen Weg in die Bieselheide gefasst

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffnung des Weges in die Bieselheide durchzusetzen.

von Kathrin Kröger, Angela Neumann-Duscha, Jens Bohl, Uwe Klein, Frank Schwerike, Dirk Steichele, SPD-Fraktion

Viel Kritik musste sich die SPD-Fraktion dafür anhören, dass sie sich vor der Sommerpause einer Abstimmung verweigerte, indem sie im Zuschauerraum Platz nahm. Thema war der geschlossene Weg von der Ecke Spandauer Straße / Magedeburger Straße in die Bieselheide. Die Verwaltung hatte einen „Kompromiss“ vorgelegt, den die SPD-Fraktion als nicht rechtssicher bewertete und ihrem Protest Ausdruck verlieh.

Dieser „Kompromiss“ stand nach der Sommerpause, am 26. September erneut auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung. Und auch diesmal nahm die Diskussion eine erstaunliche Entwicklung.

Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sollte die Gemeinde einige Flurstücke vom Eigentümer kaufen, um einen öffentlichen Weg von der Spandauer Straße in die Bieselheide und zum Rosenplüterweg in Berlin zu schaffen. Im Gegenzug würde der Eigentümer eine „teilweise Bebaubarkeit“ für sein hinteres Grundstück bekommen. Bei der Abstimmung zeigte sich, dass nicht einmal die Fraktion CDU/Freie Demokraten den Verwaltungsantrag unterstützte. Lediglich der Bürgermeister und vier der sieben Fraktionsmitglieder von CDU/Freie Demokraten stimmten für den Antrag, alle anderen Gemeindevertreter stimmten dem Antrag nicht zu.

Bürgermeister räumt Fehler ein

Zuvor hatte der Bürgermeister erstmals eingeräumt, dass im Jahr 2010 das Vorkaufsrecht für diesen Weg von der Gemeinde nicht wahrgenommen wurde und er dies zu verantworten habe. Wiederholt hatte der neue Eigentümer in den Jahren darauf versucht, einvernehmlich eine Lösung mit der Verwaltung zu finden, allerdings ohne Erfolg. In letzter Konsequenz sperrte er sein Grundstück mit Bauzäunen ab und schloss damit den Weg.

Bezahlbare Wohnungen für Glienicke

Uwe Klein: "Die Gemeinde Glienicke muss selbst bezahlbare Wohnungen bauen" (Foto: W.Bentz)

Das Thema Wohnungsbau gehört seit Längerem zu den heiß diskutierten Themen in Glienicke. Aktuell werden zwei neue Bauvorhaben diskutiert: zum einen 94 neue Mietwohnungen in der Ahornallee/Kornblumenweg, zum anderen Wohnen/Gewerbe an der Ecke Hauptstraße / B96.

Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass alte Glienicker oder auch junge Familien beispielsweise nach Verlust oder Trennung des Partners aus Glienicke wegziehen müssen, weil sie alleine sich die Mieten hier nicht mehr leisten können. Kommunaler Wohnungsbau, zum Beispiel gemeinsam mit dem Landkreis, ermöglicht es, kleine bedarfsgerechte Wohneinheiten vermieten zu können. Und zwar kostendeckend und nicht mit dem Anspruch, Gewinn zu machen.

Dabei geht es nach meiner Vorstellung nicht unbedingt darum, große Wohnblöcke wie im Sonnengarten oder der Gartenstraße 11 zu errichten, sondern kleine Mehrfamilienhäuser, die sich in die aufgelockerte Glienicker Siedlungsstruktur einpassen.

Stellungnahme zum Artikel im OGA vom 20.07.2017 „Waldweg führt in politische Sackgasse“ sowie den Vorwürfen der CDU/FDP

Als Gemeindevertreter sind wir gemäß § 30 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) dem Gemeinwohl verpflichtet. Es gehört also auch zu unseren Aufgaben, Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

In der letzten Gemeindevertretersitzung stand eine Beschlussvorlage zur Abstimmung, die aus Sicht der SPD-Fraktion auf einer unklaren Rechtslage gründet. Denn die hier entscheidende Frage „Wald oder nicht Wald“ wird von unterschiedlichen Behörden unterschiedlich beantwortet.

Aus dieser unklaren Rechtslage heraus war die SPD-Fraktion nicht bereit, eine Entscheidung zu treffen. Daher stellten wir einen Änderungsantrag, der vorsah, dass diese entscheidende Frage über die Sommerpause mittels Rechtsgutachten geprüft werden sollte.

Leider folgte die Mehrheit der Gemeindevertreter diesem Prüfauftrag nicht, sondern wollte eine Entscheidung für oder gegen den Deal herbeiführen. Hätten wir uns an der Abstimmung beteiligt, hätten wir (auch bei Enthaltung) wissentlich einen möglichen Schaden für die Gemeinde Glienicke billigend in Kauf genommen. Aus diesem Grunde haben wir zu dem außergewöhnlichen Schritt gegriffen und im Zuschauerraum Platz genommen.

Zur Klarstellung: Die GVT ist zu diesem Zeitpunkt weiterhin beschlussfähig gewesen, auch nachdem eine weitere Gemeindevertreterin der Grünen die Sitzung verlassen hat. Erst durch einen Antrag von Jörg Rathmer (CDU/FDP) zur Feststellung der Beschluss(un)fähigkeit der Gemeindevertretung (§ 38 BbgKVerf) zu diesem einen Tagesordnungspunkt, war eine Beschlussfassung nicht mehr möglich.

Wäre der CDU/FDP wirklich an einer Öffnung des Weges gelegen, hätte sie die Mehrheit für diesen Beschluss gehabt. Aber offensichtlich war ihnen ebenfalls nicht wohl dabei, einen Beschluss auf einer solch unklaren Rechtslage alleine zu vertreten.

Uwe Klein
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn



Link zum Artikel der Glienicker CDU: "Erbärmliches Verhalten von SPD und GRÜNEN-Gemeindevertreterin verhöhnt Demokratie"

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