Für starke und leistungsfähige Kommunen

Veröffentlicht am 16.12.2011 in Landespolitik

Unsere Landesverfassung garantiert den Kommunen das Recht zur Selbstverwaltung und damit die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Betätigung. Mit dem am Donnerstag vom Landtag verabschiedeten Gesetz werden die Spielräume der Kommunen maßvoll erweitert - vor allem, um sie in die Lage zu versetzen, die Daseinsvorsorge flächendeckend und dauerhaft zu gewährleisten. Gut ausgestattete Kommunen sind die Basis guter Lebensqualität in Brandenburg.

Die Befürchtung, mit dem Gesetz werde die "Rückkehr zur Staatswirtschaft" eingeleitet, wies Manfred Richter, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zurück: "Die brandenburgischen Kommunen werden sich künftig im gleichen Maße wirtschaftlich betätigen können wie die hessischen oder bayerischen Kommunen.

Wir stehen klar zur sozialen Marktwirtschaft." Das Gesetz stelle einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der Privat- und der Kommunalwirtschaft dar. Der Kommunal-Experte erklärte dazu: "Ich bin sicher, dass sich die umfangreichen Kooperationen zwischen Unternehmen in privater und kommunaler Hand weiterhin positiv gestalten wird. Gerade die Privatwirtschaft, die kleinen Handwerker in unseren Städten und Gemeinde, profitieren häufig bei der Auftragsvergabe von Unternehmen in kommunaler Hand." Er wies darauf hin, dass insbesondere in den letzten Jahren das Vertrauen in kommunale Unternehmen gewachsen sei. "Das kommt doch nicht von ungefähr. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sich die kommunalen Betriebe nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf stabile Dienstleistungen für die Bürger zu bezahlbaren Preisen konzentrieren."

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