ALTERSGERECHTES ODER BETREUTES WOHNEN – Was braucht Glienicke?

Veröffentlicht am 21.01.2014 in Senioren

Kathrin Kröger, Gemeindevertreterin und Vorsitzende der SPD Glienicke/Nordbahn Foto: SPD Glienicke

Zur Sitzung des Planungsausschusses am 8. Januar 2014 stand die „Empfehlung zum Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.24 –südliche Ahornallee Nr.5  (Altersgerechtes Wohnen)“ auf der Tagesordnung. Dies rief in der SPD-Fraktion große Verwunderung hervor, denn seit 2009 ist in allen Gremien immer nur von betreutem Wohnen die Sprache gewesen. Aus dieser Zeit stammt auch die extra ins Leben gerufene „AG Betreutes Wohnen“ und die im Glienicker Kurier durchgeführte Umfrage im Juni 2009 zum Bedarf und Form des betreuten Wohnens in Glienicke. Auch ist zu dieser Zeit das Grundstück Ahornallee Ecke Kornblumenweg hierfür vorgesehen gewesen. Die schon langjährige Planung für dieses Areal wurde dann mangels Investoren verworfen.

In der Ausschusssitzung im Januar 2014 nun sollte es eine Empfehlung für die Abstimmung in der Gemeindevertretung für das unbebaute Grundstück an der Ahornallee zwischen Edeka und der Grundschule geben. Gleichfalls war aus dem betreuten Wohnen, das altersgerechte Wohnen geworden und aus 50 Wohneinheiten wurden ca. 100 Wohnungen. Der Investor – NCC Wohnimmobilien möchte auf diesem Hanggrundstück mehrere  Wohnblöcke mit 1, 1,5 und 2 Zimmerwohnungen für altersgerechtes Wohnen bauen. Diese Wohnungsgröße ist bei der Umfrage im Jahre 2009 auch von der Mehrheit gewünscht worden und als Mietobergrenze kam 2009 eine monatliche Belastung von 500-600 € heraus.  Zusätzlich ergab die damalige Umfrage, dass sich Menschen ab dem 66. Lebensjahr für das betreute Wohnen interessieren.  In diesem Alter besitzt man in der heutigen Zeit noch einen PKW! Wenn wir nur von ca. 50 Prozent Autobesitzer, bei ca. 100 Wohneinheiten ausgehen, werden die angedachten 20 Parkplätze auf dem Grundstück denkbar knapp bemessen sein. Nicht zu vergessen die sowieso schon angespannte Parkplatzsituation im Sonnengarten.

Dies sind aber nur zusätzliche Besonderheiten zu der großen Veränderung vom betreuten zu altersgerechtem Wohnen.

Betreutes Wohnen unterscheidet sich grundlegend zu altersgerechten Wohnen in der Form, das man beim betreuten Wohnen schon einen Pflegedienst im Hause habe und dieses Angebot monatlich zusätzlich zur r Miete mit einer Gebühr mittragen werden muss. Sollte dann eine Pflegedienst benötigen werden, kann man natürlich einen Pflegedienst seiner Wahl beauftragen, aber die monatliche Gebühr für diesen Service im Haus, muss weiter entrichtet werden. All dies entfällt beim altersgerechten Wohnen, denn hier hat man vollständige Entscheidungsfreiheit.

Leider ist es nicht festgeschrieben, welche Anforderungen es an das altersgerechte Wohnen  gibt und Baupläne geben ebenso keine Vorgaben hierfür vor. Diese zwingend notwendigen Besonderheiten könnte die Glienicker Gemeindevertretung nur über einen städtebaulichen Vertrag regeln. In diesem Vertrag müssten alle Punkte wie altersrechtes, behindertengerechtes und barrierefreies Wohnen explizit aufgeführt werden.

Hierfür wird sich die Glienicker SPD-Fraktion stark machen und Sie aktuell informieren.

Folgen Sie uns auch in den sozialen Netzwerken

Facebook

Facebook (Fraktion)

Instagram