13.01.2026 in Kommunalpolitik

von Uwe Klein
42 Stimmen haben die Bürgermeisterstichwahl entschieden. Ein Ergebnis, das für mich weit mehr ist als eine knappe Zahl. Es markiert einen Einschnitt – politisch wie persönlich.
Der Abend der Stichwahl war emotional und wirkt bis heute nach. Der Abstand zwischen Sieg und Niederlage hätte kaum geringer sein können. Schnell wurde mir klar, dass dieser Wahlkampf Spuren hinterlassen hat, nicht nur bei mir selbst, sondern auch in meinem persönlichen Umfeld. Die 42 Stimmen stehen sinnbildlich dafür, wie nah Erfolg und Enttäuschung beieinanderliegen.
Vor allem die letzten Wochen vor der Stichwahl waren von einer hohen Belastung geprägt. Persönliche Angriffe, Diffamierungen und falsche Unterstellungen haben mich getroffen. Für mich war es dabei eine Selbstverständlichkeit, dass weder ich noch die Partei, für die ich angetreten bin, noch mein Unterstützerteam sich an dem teils sehr schlechten Stil des Wahlkampfes beteiligen. Ich bin mit der Überzeugung in diesen Wahlkampf gegangen, dass politische Auseinandersetzungen auch bei unterschiedlichen Positionen fair und mit Anstand geführt werden können. Diese Erwartung hat sich nicht immer erfüllt. Der daraus entstandene Vertrauensverlust gegenüber einzelnen Personen war schmerzhaft, hat aber auch wichtige Erkenntnisse mit sich gebracht. Zweifel, ob und wie es politisch weitergehen soll, blieben dabei nicht aus.
Nach der Wahl habe ich jedoch auch eine andere Erfahrung gemacht. Viele Bürgerinnen und Bürger haben mir ihre Unterstützung ausgesprochen – in Gesprächen, Nachrichten und persönlichen Begegnungen. Diese Rückmeldungen haben mir Kraft gegeben. Auch in der Gemeindevertretung ist wieder mehr Sachlichkeit eingekehrt. Mit Ausnahme von zwei Fraktionen erlebe ich derzeit erneut eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Politische Unterschiede bleiben bestehen, doch Zusammenarbeit ist möglich und notwendig.
Nach sorgfältiger Abwägung habe ich mich daher entschieden, mein Mandat nicht niederzulegen. Ausschlaggebend war für mich die Verantwortung gegenüber den Menschen in Glienicke. Der Rückhalt, den ich erfahren habe, bestärkt mich in dem, was mich in die Politik geführt hat: der Wille, Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen – unabhängig von Wahlkämpfen oder Schlagzeilen.
„Immer da für Glienicke“ war für mich nie nur ein Wahlkampfspruch, sondern Ausdruck einer Haltung. An dieser Haltung halte ich fest. Ich werde meine Arbeit in der Gemeindevertretung weiterhin engagiert, kritisch, gradlinig und verlässlich fortsetzen – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Glienicke.
23.11.2025 in Wahlen
In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob die Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn gültig ist. Rechtlich gilt: Gültig ist die Wahl dann, wenn die Gemeindevertretung die Wahl offiziell für gültig erklärt.
Ein solcher Beschluss liegt bislang nicht vor. Die Gemeindevertretung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beraten.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der derzeitige Sachstand wie folgt:
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1. Ablauf der Wahl
Am 21. September 2025 fand die Hauptwahl der Bürgermeisterwahl statt. Sechs Kandidaten traten an. Da keiner von ihnen die im Brandenburger Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene absolute Mehrheit erreichte, kam es am 12. Oktober 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
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2. Einsprüche gegen die Hauptwahl
Gegen die Wahl vom 21.09.2025 wurden Einsprüche erhoben. Wie am 30. September 2025 unter "Einwohneranfragen" öffentlich wurde, betrafen diese ausschließlich die angebliche Behinderung von "Wahlbeobachtern".
Rechtlich waren diese Einsprüche zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig, da Wahleinsprüche erst nach Abschluss der Stichwahl möglich sind.
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3. Briefwahlpanne zur Stichwahl
Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl kam es in der Gemeindeverwaltung zu einer Panne: 199 Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt.
Nachdem der Fehler bemerkt wurde, erklärte die Verwaltung die zuerst versendeten Unterlagen für ungültig und verschickte neue, versehen mit einer entsprechenden Information.
Dadurch war zwar sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen konnte, jedoch wurde mindestens ein Bürger (hierzu liegt ein Wahleinspruch vor) dadurch an der Stimmabgabe gehindert, da ihm die neuen Unterlagen erst am 15.10.2025, also nach der Stichwahl, zugingen.
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4. Hohe Zahl ungültiger Stimmen
In der Stichwahl wurden 103 Stimmen als ungültig gewertet – ein durchaus hoher Wert.
Diese Stimmzettel wurden am 14. Oktober 2025 von den Mitgliedern des Wahlausschusses einzeln geprüft. Diese Stimmzettel beinhalteten Durchstreichungen, zusätzliche Kommentaren oder andere unzulässige Markierungen - und wurden gesetzeskonform für ungültig erklärt.
Auf dieser Grundlage bestätigte der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis.
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5. Zuständigkeit der Gemeindevertretung
Für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl – und damit auch für die Prüfung der Wahleinsprüche – ist ausschließlich die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn zuständig.
Bereits in der Sitzung des Wahlausschusses wurde berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt sieben Wahleinsprüche vorlagen. Die Frist für weitere Einsprüche lief bis zum 4. November 2025.
Leider sind die am Ende eingegangenen acht Wahleinsprüche bis heute nicht öffentlich zugänglich. Auch die von der Verwaltung beauftragte anwaltliche Stellungnahme zu den Wahleinsprüchen ist bis heute nicht öffentlich einsehbar.
Laut Kommunalwahlgesetz muss die Gemeindevertretung die Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung prüfen. Dies ist aus unserer Sicht aber nur sinnvoll möglich, wenn die Einsprüche sowie die rechtliche Bewertung auch öffentlich vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters, die Unterlagen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises, unsere Aufsichtsbehörde, weiterleiten zu dürfen, wurde dies von der Gemeindeverwaltung verweigert.
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6. Wichtig zu wissen
Wahleinsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der auf der Grundlage des amtlichen Endergebnisses festgestellte Wahlsieger wird im Februar 2026 das Amt des Bürgermeisters von Glienicke/Nordbahn antreten. Sollte die Gemeindevertretung die Wahl für gültig oder ungültig erklären, so bleibt in beiden Fällen die Möglichkeit, gegen den Beschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Gegebenenfalls muss dann ein Gericht abschließend entscheiden.
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Was für die SPD-Fraktion wichtig ist:
Die SPD hat keinen Wahleinspruch eingelegt.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Es ist aus unserer Sicht völlig legitim, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl zu hinterfragen und berechtigte, kritische Fragen zu stellen – insbesondere, wenn bekannt ist, dass es bei der Briefwahl zu Fehlern gekommen ist.
Für uns stehen zwei Prinzipien im Mittelpunkt:
1. Transparenz
Die Prüfung der Wahleinsprüche muss öffentlich und nachvollziehbar erfolgen.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
2. Rechtsstaatlichkeit
Bei der Prüfung der Wahleinsprüche und der Briefwahlpanne geht es nicht darum, das Wahlergebnis zu verändern.
Es geht darum, verlässlich festzustellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde!
Sollten Fehler geschehen sein, die möglicherweise wahlentscheidend waren, muss damit transparent und verantwortungsvoll umgegangen werden.
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Demokratie braucht Offenheit, nicht Abschottung!
Eine mangelhafte Transparenz in dieser Angelegenheit spielt genau denjenigen in die Hände, die unser demokratisches System in Frage stellen oder gar aushöhlen wollen.
Gerade deshalb fordert die SPD-Fraktion:
Offene, vollständige und rechtssichere Prüfung aller Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung – so wie es das Gesetz vorsieht.
09.11.2025 in Allgemein
In Gedenken an die Glienicker Mitbürgerinnen und Nachbarn jüdischer Herkunft und Glaubens, die während der Zeit des Nationalsozialismus bedroht, schikaniert, verschleppt und ermordet wurden. Danke an alle, die das Erinnern aufrecht erhalten und anlässlich des heutigen Gedenktags die Stolpersteine in Glienicke geputzt haben.