24.12.2025 in Allgemein

Frohe Weihnchten

 

 

06.12.2025 in Allgemein

Einladung

 

 

23.11.2025 in Wahlen

Ist die Bürgermeisterwahl gültig? – Stellungnahme der SPD-Fraktion Glienicke/Nordbahn

 

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob die Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn gültig ist. Rechtlich gilt: Gültig ist die Wahl dann, wenn die Gemeindevertretung die Wahl offiziell für gültig erklärt.
Ein solcher Beschluss liegt bislang nicht vor. Die Gemeindevertretung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beraten.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der derzeitige Sachstand wie folgt:
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1. Ablauf der Wahl

Am 21. September 2025 fand die Hauptwahl der Bürgermeisterwahl statt. Sechs Kandidaten traten an. Da keiner von ihnen die im Brandenburger Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene absolute Mehrheit erreichte, kam es am 12. Oktober 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
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2. Einsprüche gegen die Hauptwahl

Gegen die Wahl vom 21.09.2025 wurden Einsprüche erhoben. Wie am 30. September 2025 unter "Einwohneranfragen" öffentlich wurde, betrafen diese ausschließlich die angebliche Behinderung von "Wahlbeobachtern".
Rechtlich waren diese Einsprüche zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig, da Wahleinsprüche erst nach Abschluss der Stichwahl möglich sind.
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3. Briefwahlpanne zur Stichwahl

Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl kam es in der Gemeindeverwaltung zu einer Panne: 199 Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt.
Nachdem der Fehler bemerkt wurde, erklärte die Verwaltung die zuerst versendeten Unterlagen für ungültig und verschickte neue, versehen mit einer entsprechenden Information.
Dadurch war zwar sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen konnte, jedoch wurde mindestens ein Bürger (hierzu liegt ein Wahleinspruch vor) dadurch an der Stimmabgabe gehindert, da ihm die neuen Unterlagen erst am 15.10.2025, also nach der Stichwahl, zugingen. 
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4. Hohe Zahl ungültiger Stimmen

In der Stichwahl wurden 103 Stimmen als ungültig gewertet – ein durchaus hoher Wert.
Diese Stimmzettel wurden am 14. Oktober 2025 von den Mitgliedern des Wahlausschusses einzeln geprüft. Diese Stimmzettel beinhalteten Durchstreichungen, zusätzliche Kommentaren oder andere unzulässige Markierungen - und wurden gesetzeskonform für ungültig erklärt.
Auf dieser Grundlage bestätigte der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis. 
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5. Zuständigkeit der Gemeindevertretung

Für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl – und damit auch für die Prüfung der Wahleinsprüche – ist ausschließlich die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn zuständig.
Bereits in der Sitzung des Wahlausschusses wurde berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt sieben Wahleinsprüche vorlagen. Die Frist für weitere Einsprüche lief bis zum 4. November 2025.
Leider sind die am Ende eingegangenen acht Wahleinsprüche bis heute nicht öffentlich zugänglich. Auch die von der Verwaltung beauftragte anwaltliche Stellungnahme zu den Wahleinsprüchen ist bis heute nicht öffentlich einsehbar.
Laut Kommunalwahlgesetz muss die Gemeindevertretung die Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung prüfen. Dies ist aus unserer Sicht aber nur sinnvoll möglich, wenn die Einsprüche sowie die rechtliche Bewertung auch öffentlich vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters, die Unterlagen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises, unsere Aufsichtsbehörde, weiterleiten zu dürfen, wurde dies von der Gemeindeverwaltung verweigert.

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6. Wichtig zu wissen

Wahleinsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der auf der Grundlage des amtlichen Endergebnisses festgestellte Wahlsieger wird im Februar 2026 das Amt des Bürgermeisters von Glienicke/Nordbahn antreten. Sollte die Gemeindevertretung die Wahl für gültig oder ungültig erklären, so bleibt in beiden Fällen die Möglichkeit, gegen den Beschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Gegebenenfalls muss dann ein Gericht abschließend entscheiden.
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Was für die SPD-Fraktion wichtig ist:

Die SPD hat keinen Wahleinspruch eingelegt.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Es ist aus unserer Sicht völlig legitim, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl zu hinterfragen und berechtigte, kritische Fragen zu stellen – insbesondere, wenn bekannt ist, dass es bei der Briefwahl zu Fehlern gekommen ist.
Für uns stehen zwei Prinzipien im Mittelpunkt:
1. Transparenz
Die Prüfung der Wahleinsprüche muss öffentlich und nachvollziehbar erfolgen.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
2. Rechtsstaatlichkeit
Bei der Prüfung der Wahleinsprüche und der Briefwahlpanne geht es nicht darum, das Wahlergebnis zu verändern.
Es geht darum, verlässlich festzustellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde!
Sollten Fehler geschehen sein, die möglicherweise wahlentscheidend waren, muss damit transparent und verantwortungsvoll umgegangen werden.
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Demokratie braucht Offenheit, nicht Abschottung!
Eine mangelhafte Transparenz in dieser Angelegenheit spielt genau denjenigen in die Hände, die unser demokratisches System in Frage stellen oder gar aushöhlen wollen.
Gerade deshalb fordert die SPD-Fraktion:
Offene, vollständige und rechtssichere Prüfung aller Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung – so wie es das Gesetz vorsieht.

09.11.2025 in Allgemein

Gedenken

 

In Gedenken an die Glienicker Mitbürgerinnen und Nachbarn jüdischer Herkunft und Glaubens, die während der Zeit des Nationalsozialismus bedroht, schikaniert, verschleppt und ermordet wurden. Danke an alle, die das Erinnern aufrecht erhalten und anlässlich des heutigen Gedenktags die Stolpersteine in Glienicke geputzt haben.

04.11.2025 in Kommunalpolitik

SPD ergänzt CDU-Antrag zur Sportförderung mit inhaltlichem Konzept

 

In der Sitzung des Glienicker Sozialausschusses am 3. November unterlegte die SPD einen Antrag der CDU-Fraktion inhaltlich mit Substanz.
Der CDU-Antrag zielt darauf, Fördermittel aus der sogenannten „Sportmilliarde“ des Bundes zu beantragen. Allerdings wurden dabei wesentliche Kriterien aus der Förderrichtlinie - z.B. Mindestfördersumme und Gemeindeanteil - überhaupt nicht berücksichtigt.
„Damit die Gemeinde überhaupt Chancen auf Fördermittel hat, ist es wichtig, die inhaltlichen und finanziellen Anforderungen des Bundesprogramms zu kennen und zu berücksichtigen“, erklärt SPD-Gemeindevertreter Uwe Klein. Der Änderungsantrag sieht daher vor, Fördermittel nicht nur für die Sanierung des Daches der Dreifeldsporthalle zu prüfen, sondern auch für Sanitäreinrichtungen, Heizung und Barrierefreiheit, die Alte Halle sowie die Erneuerung des Kunstrasenplatzes an der Dreifeldhalle. „Wenn wir die in die Jahre gekommene Dreifeldhalle sanieren wollen, dann sollten wir das als Komplettmaßnahme denken“, so Klein.

Förderrichtlinie definiert Kriterien
Hintergrund für die Erweiterung: Das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ sieht eine bis zu 45-prozentige Förderung vor, bei einer Mindestfördersumme von 250.000 Euro. Der zusätzliche gemeindliche Anteil beläuft sich damit auf mindestens 305.555 Euro, sofern nicht weitere Drittmittel beschafft werden können.
Der Bürgermeister wurde daher beauftragt, bis zur Hauptausschusssitzung eine detaillierte Analyse der Förderbedingungen vorzulegen. Diese soll unter anderem die Identifikation förderfähiger Maßnahmen, erste Kostenschätzungen und Priorisierung umfassen.
Auf dieser Grundlage möchte die SPD sicherstellen, dass Glienicke/Nordbahn bei einer Interessenbekundung gut vorbereitet in das Auswahlverfahren startet und realistische, förderfähige Projekte einreichen kann.

Änderungen unter „CDU“-Label übernommen
Bis auf zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus den Reihen von CDU und FDP stimmten alle Ausschussmitglieder unserem Änderungsantrag zu. Der, durch unseren Änderungsantrag inhaltlich ersetzte ursprüngliche Antrag, über dem jetzt „CDU“ steht, wurde wiederum einstimmig empfohlen. Da es uns wie immer um die Sache und um Glienicke geht und nicht um Parteipolitik, stört es uns nicht, wenn über den von uns ausgearbeiteten Inhalten eine andere Fraktion auf dem Beschlussblatt steht.

Weitere Beratungen hierzu finden am 12. November im Hauptausschuss und am 4. Dezember in der Gemeindevertretung statt.

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