Staatliche Unterstützung bei hohen Energiekosten und Betriebskostenabrechnungen

Veröffentlicht am 11.11.2022 in Allgemein

Die Bundesregierung hat neben der bereits ausgezahlten Energiepauschale in Höhe von 300 € brutto, die im Dezember auch Renter:innen ausgezahlt wird, auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Im nächsten Jahr wird der Gaspreis auf 12 ct gedeckelt, bei Strom auf 40 ct. Die Abschlagszahlung für Gas und Wärme wird im Dezember vom Bund übernommen. Trotz der bereits von der Bundesregierung durchgeführten Entlastungsmaßnahmen sind die gestiegenen Kosten für Energie für Millionen Haushalte in Deutschland nicht tragbar. 

Matthias Kahl, Sozialdezernent des Landkreises Oberhavel, informiert über die Möglichkeiten, die Personen haben, wenn Sie nicht die Kosten für die gestiegenen Energiepreise tragen können. Mit einem Klick auf "weiterlesen" erfährst Du mehr. 

Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, um die Energiekostenabrechnung oder die Abschläge an den Energieversorger zu bezahlen, kann ein Anspruch auf Sozialhilfe entstehen. Dieser wird anhand einer komplizierten Berechnung ermittelt, bei der das Einkommen und der persönliche Bedarf gegenüber gestellt wird. Ganz generell gilt: "Im Normalfall werden die zusätzlichen Kosten dann übernommen, wenn sie durch die allgemeinen Preissteigerungen ausgelöst worden sind. Kostensteigerungen, die durch einen überdurchschnittlichen Verbrauch verursacht worden sind, werden nicht übernommen“, so Matthias Kahl in der Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel.

Weitere Informationen können auf der Seite des Jobcenter von Oberhavel entnommen werden. Hier werden umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema Energiekriese, sowie erforderliche Unterlagen für einen Antrag auf Sozialleistungen bereitgestellt. 

Im übrigen: Auch wenn die Betriebskostenabrechnung nicht gestemmt werden kann, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Hier können die Mitarbeiter:innen des Jobcenter Oberhavel ebenfalls auskunft geben. 


Ab den 01.01.2023 plant die Bundesregierung eine Wohngelderhöhung. Hier wird nicht nur der Kreis der Empfänger:innen von 600.000 auf 2.000.000 erhöht, auch eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente wird bestandteil des "Wohngeld Plus" sein. Anträge sind, nach erfolgter Novellierung, ebenfalls im Jobcenter Oberhavel zu stellen. 


Die komplette Pressemitteilung vom Landkreis Oberhavel und Sozialdezernenten Matthias Kahl können Sie hier nachlesen.

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