Wie blamabel ist das denn?
Vertreter von CDU und GBL sehen sich außer Stande, zu einem ordentlichen Tagesordnungspunkt zu beraten und eine Entscheidung herbeizuführen! So geschehen in der Sitzung des Glienicker Sozialausschusses am 27. November.
Auf Antrag der SPD-Fraktion lautete der Tagesordnungspunkt 6 „Beratung und Verabschiedung der notwendigen Punkte zur Berücksichtigung eines Seniorenbeirats in der Hauptsatzung gemäß § 19 Abs.2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung“. Diese formale Beschreibung bedeutet im Klartext, dass in der Hauptsatzung dazu folgende Punkte zu regeln sind: die Bezeichnung (z.B. „Seniorenbeirat“) und die Personengruppe, deren Interessen vertreten werden sollen (z.B. „Glienicker Bürgerinnen und Bürger ab dem 60. Lebensjahr“), die Zahl der Mitglieder (z.B. „5“), die Anforderungen an die Mitgliedschaft (z.B. „Hauptwohnsitz in Glienicke/ Nordbahn“) und das Wahl- oder Benennungsverfahren (z.B. „Vorschläge an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Wahl der Mitglieder durch die Gemeindevertretung“).
Ist es wirklich so schwer, sich zu diesen Punkten zu verständigen? Werdende Eltern haben es oft schwer, einen Namen für ihr Kind zu finden, denn sie haben angesichts der Vielzahl der Möglichkeiten nun einmal die Qual der Wahl. Bei der Einrichtung einer Vertretung der Glienicker Senioren ist es hingegen äußerst fraglich, was so schwierig daran sein soll, dem „Kind“ einen Namen zu geben. Wird eine solche Vertretung in Brandenburger Städten und G e m e i n d e n gebildet, heißt sie üblicherweise „Seniorenbeirat“, angelehnt eben an die Kommunalverfassung. Mindestens eine Woche vor den jeweiligen Ausschusssitzungen müssen die Einladung zur Sitzung, die Tagesordnung sowie die notwendigen Sitzungsunterlagen den Ausschussmitgliedern zugegangen sein. Das war vorliegend der Fall, konkrete Vorschläge lagen vor.
Zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Ehrenamt des Gemeindevertreters oder eines Sachkundigen Einwohners gehört ohne Zweifel die ordentliche Vorbereitung einer Ausschusssitzung. Angesichts rechtzeitig zugegangener Sitzungsunterlagen war diese Zeit zur Vorbereitung gegeben. Im Zusammenhang mit der Bildung eines Seniorenbeirats und seiner Verankerung in der Glienicker Hauptsatzung gilt das sogar in besonderem Maße: Denn die Diskussionen in den Fraktionen finden dazu bereits seit dem Frühjahr 2012 statt und am 14. August hatte der Sozialausschuss bereits grundsätzlich die Bildung eines Seniorenbeirats einstimmig befürwortet.