Veränderungssperre für die Galerie Sonnengarten

Veröffentlicht am 25.06.2026 in Kommunalpolitik

Eine einstimmige Empfehlung im Planungsausschuss am 10. Juni erhielt die Beschlussvorlage für eine Veränderungssperre im Gebiet der Galerie Sonnengarten. Sobald diese in der Gemeindevertretung (GVT) beschlossen wird (voraussichtlich am 7. Juli) kann der Eigentümer keine neuen baulichen Anlagen errichten oder bestehende Gebäude wesentlich verändern.

Die Sperre ist eine Absicherung und gilt übergangsweise, bis wir als Gemeinde einen verbindlichen Bebauungsplan für das Gebiet erarbeitet haben. Die Aufstellung eines B-Planes "Galerie Sonnengarten" erfolgte ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion und wurde bereits am 30. September 2025 in namentlicher Abstimmung einstimmig von der GVT beschlossen.

Der Planungsausschuss machte in seiner Juni-Sitzung zudem deutlich, dass die Erstellung dieses B-Plans die höchste Priorität für die Gemeindevertreter hat.

 

"Das rote Mikro"

 

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