Block aus CDU, FDP und AfD sagt „NEIN“

Preisschild ermitteln für öffentliche Nutzung

von Uwe Klein

 

Alle Fraktionen in der Glienicker Gemeindevertretung haben immer wieder betont, wie wichtig es ist, Teile des denkmalgeschützten Bauernhofes am Dorfteich, nach seiner Sanierung, öffentlich zu nutzen. Eine solche Nutzung ist gesichert nur zu gewährleisten, wenn die Gemeinde Flächen anmietet, um diese dann der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Daher reichten die Fraktionen der SPD, LINKE, GBL und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in der Sondersitzung der Glienicker Gemeindevertretung am 24. Januar den Antrag ein, den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem privaten Investor Gespräche über die Konditionen für eine Anmietung von Scheune und/oder Remise durch die Gemeinde nach der Sanierung des Bauernhofs zu sprechen.

 

CDU, FDP und AfD stimmen gegen Antrag

Die Vehemenz, mit der die CDU, FDP und AfD gegen diesen für die Belebung unseres Ortskernes wichtigen Beschluss argumentiert hat, kann man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. War die von allen Fraktionen immer wieder betonte Wichtigkeit einer zumindest teilweisen öffentlichen Nutzung des ortsbildprägenden denkmalgeschützten Bauernhofes am Dorfteich für die CDU, FDP und AfD nur ein Lippenbekenntnis? Trotz deren Gegenstimmen erhielt unser Antrag am Ende eine Mehrheit.

Mit den Ideen zur Nutzung dieser historischen Gebäude, von denen unter anderem die Initiative „Rettet den Ortskern“ viele hat, sowie dem Gesprächsergebnis mit dem Investor über den Kostenrahmen einer möglichen Anmietung, haben wir eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.

Einsatz für unsere Kita-Kinder und das Kita-Personal

von Uwe Klein, Gemeindevertreter

Im Dezember letzten Jahres wandte sich eine Mutter über die Facebook-Gruppe „Glienicke/Nordbahn“ an die Öffentlichkeit. Sie wählte diesen Weg, weil sie in Gesprächen mit dem Bürgermeister bzw. mit der Verwaltung nicht weiterkam und für sie und andere Eltern es so nicht weitergehen konnte. Die Erzieherin ihres Kindes in einer öffentlichen Kita der Gemeinde hatte zum Jahresende gekündigt. Gekündigt, weil ihr mitgeteilt wurde, dass eine Erhöhung ihrer Teilzeitbeschäftigung nicht möglich sei. Mit dem Gehalt aus einer Teilzeitbeschäftigung über den Monat zu kommen, war schon immer nicht einfach. In der heutigen Zeit ist es, insbesondere wenn alleinerziehend, nahezu unmöglich.

Uwe Klein: „In Zeiten des Fachkräftemangels benötigen wir flexiblere Rahmenbedingungen, auch und gerade im Bereich des Kita-Personals.“

 

Erzieherin kündigt wegen Teilzeitvertrag

Für den Einsatz von Personal in den kommunalen Einrichtungen ist der Bürgermeister zuständig. Die Gemeindevertretung kann nur den Rahmen über Haushaltsmittel und den Stellenplan vorgeben. Wenn eine von allen Seiten anerkannte Fachkraft in Glienicke kündigen muss, weil es nicht möglich ist, dass ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht wird, ist dies für die SPD-Fraktion ein Unding. Hier muss dringend und kurzfristig gehandelt werden. Kitas sind Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, in denen Kontinuität in der Betreuung unserer Kinder nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich ist!

Eltern finden deutliche Worte

In ihrem Facebook-Beitrag findet die Mutter eines Kita-Kindes deutliche Worte. Sie schreibt: „Es fehlen deutschlandweit rund 320.000 Fachkräfte und in Glienicke lässt man das gute Personal gehen, weil sie eine Stunde pro Tag mehr arbeiten möchten? Das ist doch nicht vertretbar!“ Laut ihrem Beitrag gab es mit der Gemeindeverwaltung zwar Gespräche, die aber zu keiner Einigung führten. So wäre die Erzieherin wohl auch mit einer temporären Lösung von vorerst sechs Monaten einverstanden gewesen. „Jedoch auch dieser Kompromiss wurde seitens des Trägers und dem Bürgermeister abgelehnt, mit der Begründung, man wüsste nicht was in 6 Monaten wäre und dann wollen wieder alle eine Erhöhung. Das Gegenangebot seitens der Gemeinde war eine befristete Erhöhung für 3 Monate“, schreibt die Mutter weiter. Zudem wurde den Eltern geraten, sich an das Land Brandenburg zu wenden…

SPD-Fraktion handelt

Der vom Land Brandenburg vorgegebene Betreuungsschlüssel in den Kitas ist nicht ausreichend. Auf unsere Initiative hin beschäftigt die Gemeinde Glienicke bereits zwei Erzieherinnen mehr, als dies der Betreuungsschlüssel des Landes vorgibt und trägt hierfür die Personalkosten zu 100 Prozent.

Ausbau der Leipziger Straße als Fahrradstraße empfohlen
Eine Fahrradstraße nach dem Vorbild des Berliner Edelhofdamm könnte auch in der Leipziger Straße entstehen.

von Susanne Kübler, stellv. Fraktionsvorsitzende

Seit 2014 beschäftigen sich Anwohner und Ausschussmitglieder mit möglichen baulichen Anpassungen in der Leipziger Straße. Während es den Anwohnern vor allem um eine Lärmberuhigung auf der Kopfsteinpflasterstraße geht, möchten andere wiederum die Situation für Fahrradfahrende verbessern. Was als Überlegung zum fahrradfreundlichen Ausbau des nördlichen Gehwegs begann, über Ideen zur reinen Asphaltierung der Fahrbahn ging, in einer AG Verkehrskonzept diskutiert und zuletzt im Interkommunalen Verkehrskonzept untersucht wurde, endete im letzten Infrastrukturausschuss (TIG) mit einer (erneut) deutlichen Mehrheit für den Ausbau der Leipziger Straße als Fahrradstraße.

Einbahnstraßenregelung vorerst vom Tisch

Hilfreich war dabei die Anwesenheit von zwei Vertretern der zuständigen Verkehrsbehörde vom Landkreis. Die Einrichtung einer Fahrradstraße mit „Anlieger frei“ sei nach deren Einschätzung verkehrsrechtlich möglich und würde in der Prüfung und Genehmigung durch die Verkehrsbehörde auch nicht länger dauern als andere verkehrsrechtliche Anordnungen. Lediglich die Variante „Fahrradstraße als Einbahnstraße“ würde ein vorheriges Verkehrsgutachten erfordern. Daher plädierte der Ausschuss, obwohl sogar jene Variante 2 im TIG am 21. Juni zunächst eine Mehrheit gefunden hatte, diesmal für die Fahrradstraße im Zweirichtungsverkehr.

Beispiel Edelhofdamm

Damit folgt der Ausschuss der Idee aus dem Interkommunalen Verkehrskonzept, eine Fahrradstraße vom Glienicker Sonnengarten bis zum S-Bahnhof Frohnau zu schaffen. Auf Berliner Seite existiert eine solche Fahrradstraße seit diesem Jahr: diese führt ca. 1,5 Kilometer von der B96 bis zum Zeltinger Platz. Auf Glienicker Seite wird lediglich der Abschnitt zwischen B96 und Staerkstraße ausgeklammert, um den Zulieferverkehr zum Autohaus zu gewährleisten. Die Fahrradstraße auf Glienicker Seite, zwischen Staerkstraße und Schönfließer Straße, hätte eine Länge von ca. 550 Metern.

Keine Sternstunde der Gemeindevertretung

Entscheidungen zum Erhalt des Bauernhofs treffen

von Susanne Kübler, Gemeindevertreterin (SPD)

Offensichtlich war die Toleranzgrenze vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung erreicht, denn so deutliche Worte wie zu Beginn der Sondersitzung der GVT am 16. November zum Thema Erhalt des Bauernhofes am Dorfteich fand Uwe Klein (SPD) bisher noch nicht.

Worum geht es? Seit vier Jahren gibt es einen neuen Investor, der auf den Flächen rund um den Bauernhof in der Gartenstraße am Dorfanger Wohnungen bauen möchte. Damit der Investor bauen kann, muss der vorhandene Bebauungs-Plan angepasst werden. Die Bedingung der Gemeindevertretung: Erst muss der Bauernhof denkmalgerecht saniert werden.

Was in der großen Linie klar ist, verzweigt sich in den Fachausschüssen in langen, zähen, teils berechtigten, teils unnötigen Detailfragen. Dabei werden die immer gleichen Themen diskutiert, aber nicht abschließend entschieden. Nachdem auch die zusätzlich im November angesetzten Sondersitzungen von Bau- und Hauptausschuss zu keinem abschließenden Ergebnis, sondern aufgrund unvollständiger Unterlagen und unklarer Sachstände zu weiterer Frustration auf allen Seiten führten, riss dem GVT-Vorsitzenden in der Sonder-GVT der Geduldsfaden. Er forderte eine klare Zeitschiene, bis zu welchen Terminen welche Ergebnisse vorliegen sollen.

Drei Anträge der SPD-Fraktion bringen Klarheit

Drei Änderungsanträge brachte die SPD-Fraktion in der Sondersitzung der Gemeindevertretung ein. Alle drei Anträge wurden, bei einigen Enthaltungen, einstimmig angenommen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hattwichstraße, Einmündung Gartenstraße“, eingereichten Stellungnahmen im Rahmen der Auslage des eigentlichen Entwurfs des Bebauungsplans bearbeitet werden.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des zweiten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 25 „Hattwichstraße, Einmündung Gartenstraße“ zur Sitzung der Gemeindevertretung am 5. Dezember 2023 vorzulegen. Hierbei sind die Ergebnisse des Hauptausschusses vom 14.11.2023 zu berücksichtigen.
  3. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hattwichstraße, Einmündung Gartenstraße“ wird am 5.12.2023 in der Gemeindevertretung beraten.

Nach vier Jahren ein klarer Zeitablauf

Mit den einstimmig verabschiedeten Änderungsanträgen der SPD-Fraktion gibt es jetzt einen klaren zeitlichen Ablauf für die Entscheidungen der Gemeindevertretung.

Märkische Allee: Rolle rückwärts bei Tempo 30?

von Susanne Kübler, stellv. Fraktionsvorsitzende 

Gilt zukünftig „rechts vor links“ in der Märkischen Allee?
Susanne Kübler: „Tempo 30 mit Vorfahrtsregelung auf der Märkischen Allee beibehalten!“

Seit Juli 2022 gilt in der Märkischen Allee Tempo 30. Dies geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, GBL, SPD, Die Linke und FDP zurück.

 

Straßenverkehrsbehörde setzt um

Für die Prüfung und Umsetzung solcher verkehrsrechtlichen Anordnungen ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zuständig. Sie entschied damals, eine Tempo-30-Zone einzurichten, bei der die Vorfahrt für die Verkehrsteilnehmer auf der Märkischen Allee beibehalten wird, da hier auch eine Buslinie verkehrt. So weit, so gut.

 

Straßenverkehrsbehörde evaluiert

Nun, ein knappes Jahr später, hat die Straßenverkehrsbehörde die Maßnahme ausgewertet. Die Gemeinde Glienicke, und hier der zuständige Infrastrukturausschuss (TIG) waren am 11. Oktober aufgefordert, eine Stellungnahme zu dieser „Auswertung“ abzugeben.

So zitierte die Verwaltung aus der Evaluation: „Das Richtzeichen 301 (Vorfahrt) darf aus rechtlichen Gründen nicht häufiger als an drei hintereinanderliegenden Kreuzungen oder Einmündungen verwendet werden, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs dies nicht erfordern. Die OVG plädiert für die Beibehaltung der Vorfahrtregelung, weil das ständige Anhalten und Anfahren der Busse bei einer rechts-vor-links-Regelung zu Lärmbelästigungen führen könnte.“

 

„Tempo 30 mit rechts vor links“ oder „zurück auf Null“

Man könnte also meinen, dass dann doch einfach alles so bleiben kann, wie es derzeit ist. Schließlich liefert die Straßenverkehrsbehörde den Grund für die Ausnahmeregelung ja gleich mit, nämlich die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs.

Aber nein, die Ausschussmitglieder waren am Ende aufgefordert, zwischen folgenden zwei Varianten zu wählen: Entweder „Tempo 30 mit zukünftig rechts vor links“ oder „Beibehaltung der Vorfahrtsregelung, dann aber wieder mit Tempo 50“. Verstehen muss man das nicht.

Oder liegt es vielleicht daran, dass die Auswertung eines stummen Messgeräts ergab, dass 85 Prozent der Autofahrer im Schnitt 44 km/h fahren? Hier hilft dann wohl eher ein Blitzer, anstatt dies als Argument für eine Rückkehr zu Tempo 50 heranzuziehen…

 

Ausschussmitglieder bleiben bei Tempo 30

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