Der Stromliefervertrag für die kommunalen Verbrauchsstellen (alle kommunalen Gebäude und Straßenbeleuchtungen) wird neu ausgeschrieben. In der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses zu diesem Thema ist sich die Mehrheit der Gemeindevertreter einig gewesen, alle Stromanbieter auszuschließen die ihren Strom mit Hilfe von Kohle und/oder Kernenergie produzieren.
Um so erstaunlicher ist es, dass dann der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses gerade diese Einschränkung in der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung „vergessen“ hat.