Bundespolitik verpasst Chance zum präventiven Kinderschutz

Veröffentlicht am 28.10.2011 in Landespolitik

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sylvia Lehmann, hat das gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz als unzureichend kritisiert. Hintergrund ist, dass z. B. der vom Bundesrat vorgeschlagene §20e SGB V nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bundesweit die Krankenkassen an der Finanzierung der Leistungen der "Netzwerke Gesunde Kinder" zu beteiligen und somit einen verbesserten Rechtsrahmen für präventiven Kinderschutz auch im Gesundheitsbereich.
Sylvia Lehmann sagte dazu: "Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben gestern eine entscheidende Chance verpasst. Sie verkennen, wie wichtig frühzeitige Hilfen für die Familien sind. Gerade die "Netzwerke Gesunde Kinder" sind in punkto Prävention und Vorsorge beispielhaft. Wenn wir ernsthaft einen wirksamen Kinderschutz wollen, dann müssen auch wesentliche primärpräventive Maßnahmen wie die Netzwerke unterstützt werden."

Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch seine Zustimmung dazu geben. Lehmann erklärt: "Ich erwarte, dass die Länder diesem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen werden und gegebenenfalls über den Vermittlungsausschuss die Regelungen zur Finanzierung der "Netzwerke Gesunde Kinder" wieder ins Gesetz aufgenommen werden. Alles andere würde dem Anliegen eines Kinderschutzgesetzes nicht entsprechen!"

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