Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sylvia Lehmann, hat das gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz als unzureichend kritisiert. Hintergrund ist, dass z. B. der vom Bundesrat vorgeschlagene §20e SGB V nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bundesweit die Krankenkassen an der Finanzierung der Leistungen der "Netzwerke Gesunde Kinder" zu beteiligen und somit einen verbesserten Rechtsrahmen für präventiven Kinderschutz auch im Gesundheitsbereich.
Sylvia Lehmann sagte dazu: "Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben gestern eine entscheidende Chance verpasst. Sie verkennen, wie wichtig frühzeitige Hilfen für die Familien sind. Gerade die "Netzwerke Gesunde Kinder" sind in punkto Prävention und Vorsorge beispielhaft. Wenn wir ernsthaft einen wirksamen Kinderschutz wollen, dann müssen auch wesentliche primärpräventive Maßnahmen wie die Netzwerke unterstützt werden."