Glienicker Einigung zum Wohnkomplex Gartenstraße 11

Veröffentlicht am 07.04.2017 in Allgemein

Die Gemeinde Glienicke soll prüfen, den Gebäudekomplex, welcher derzeit in der Gartenstraße 11 von der OHBV im Auftrag des Landkreises gebaut wird, zu kaufen. Das beschlossen die Glienicker Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am 6. April einstimmig.

Zuvor hatte Bürgermeister Oberlack (FDP) das Thema inklusive der Änderungsanträge von Grünen, Linke und SPD sowie die vorgelegte Beschlussvorlage erläutert.

Bedenken und Vorbehalte, die Gebäude vom Landkreis zu übernehmen, äußerten Vertreter fast aller Fraktionen, da in der Sondersitzung des Hauptausschusses am 8.2. bekannt geworden war, dass 80 Prozent der Aufträge für den Innenausbau bereits vergeben waren. Damit löste sich der Wunsch, den Zuschnitt der Wohnungen individuell zum Beispiel für betreutes altersgerechtes Wohnen zu verändern, in Luft auf.

So waren in der Gemeindevertretung Fragen wie: „Welchen Vorteil hat es für die Gemeinde Glienicke, wenn wir die Gebäude vom Landkreis kaufen“ verständlich und eine logische Konsequenz der Entwicklung.

Um das Thema dennoch, und im Konsens, voranzubringen, formulierten die anwesenden Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister in einer extra einberufenen Sitzungspause auf meinen Vorschlag hin einen gemeinsamen Änderungsantrag. Dieser wurde anschließend einstimmig beschlossen. Er formuliert einen Prüfauftrag zur Übernahme des Gebäudes durch die Gemeinde unter Voraussetzung der Klärung offener Sachverhalte.

So ist unter anderem der Verkehrswert der Gebäude zu ermitteln, mit der OHBV über eine mögliche Verwaltung der Wohnungen durch die kreiseigene Gesellschafft zu reden sowie rechtlich zu prüfen, ob die Gemeinde Glienicke im Fall einer Übernahme der Gebäude, die Wohnungen unter sozialen Gesichtspunkten vermieten darf. Da die öffentliche Hand diskriminierungsfrei vermieten muss, eine wichtige Frage.

Ich freue mich sehr, dass es in der Gemeindevertretung gelungen ist, dieses Thema gemeinsam voran zu bringen.

Ihr

Uwe Klein

 

Link zum Beschluss im Wortlaut:

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